Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

07.07.2023 - 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/4 „Obersuhl Nord“ hier: Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB

Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck


Bauleitplanung der Gemeinde Wildeck
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/4 „Obersuhl Nord“
hier: Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/4 „Obersuhl Nord“ in Wildeck-Obersuhl gefasst. Grund für die Planänderung ist der Wegfall einer Planstraße in einem Teilgeltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans.

Der Bebauungsplan Nr. I/4 „Obersuhl-Nord“ ist in seiner ursprünglichen Fassung bereits seit dem 18.11.1982 rechtskräftig. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans soll die im Ursprungsplan enthaltend Planstraße E zukünftig entfallen, da diese zur Erschließung des Gebietes nicht erforderlich ist. Die Planstraße E zwischen Rotdornweg und Zufahrt zur Deponie (jetzt Kirschenweg) soll gestrichen und die betreffende Fläche als Mischgebiet ausgewiesen werden.

Der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/4 „Obersuhl-Nord“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB

Das Änderungsverfahren wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger am Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB kann aufgrund § 13 BauGB verzichtet werden; ebenso gem. § 13 (3) BauGB auf die Angabe nach § 3 (2) S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen wird.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung sowie deren wesentlichen Auswirkungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Bauamt der Gemeinde Wildeck informieren.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 13 (2) BauGB von

Montag, den 17.07.2023 bis zum Donnerstag, den 17.08.2023 (jeweils einschl.)

im Rathaus der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck-Obersuhl, Zimmer 16 (Bauamt), während der Dienststunden,

Montag        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Wildeck unter https://www.wildeck.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplan-im-verfahren/ in der Zeit vom 17.07.2023 bis einschließlich 17.08.2023 zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/v-z.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/4 „Obersuhl-Nord“ gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Wildeck deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Ortslage des Wildecker Ortsteils Obersuhl. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 0,995 ha und beinhaltet in der Gemarkung Obersuhl die folgenden Flurstücke: Flur 19, Flst. Nr. 90/14, 90/15, 92/5, 92/6, 92/7 und 92/8.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist nachfolgend dargestellt.

















Wildeck, den 07.07.2023

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK

     gez. Wirth
- Bürgermeister -