Bauleitplanung

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt die Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB), mit dem Ziel eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu sichern. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, um damit eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung in den Gemeinden und eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Bauleitpläne werden aufgestellt, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht jedoch kein Anspruch.

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen und gliedert sich in eine vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).

Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Städte und Gemeinden zuständig. Nach Maßgabe des Baugesetzbuches (§§ 204, 205 BauGB) können auch mehrere Gemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufstellen oder sich zu einem Planungsverband zusammenschließen. Der Planungsverband tritt nach Maßgabe seiner Satzung für die Bauleitplanung und ihre Durchführung an die Stelle der Gemeinden.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL); https://bauleitplanung.hessen.de/informationen/bauleitplanung ; Datum des Abrufs: 07. September 2018, 11:17 UTC

Die rechtskräftigen Flächennutzungpläne und Bebauungspläne der Gemeinde Wildeck sowie offenliegende Unterlagen von Flächennutzungs- oder Bebauungspläne im Verfahren finden Sie unter den unten aufgeführten Links: