Stromversorgung

Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers Strom ab 01.01.2022 bis 31.12.2024

Gem. § 36 Abs. 2 EnWG haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung mit Stichtag zum 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Jahre zu bestimmen.

Für das Netzgebiet Wildeck, OT Obersuhl, wurde ermittelt, dass der Vertrieb der Gemeindewerke Wildeck die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert und damit der Grundversorger ist.