Bauleitplanung

Bebauungsplan im Verfahren

Bebauungspläne im Verfahren

Die Entwürfe der Bauleitpläne (hier Bebauungspläne) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die vorgenannten auszulegenden Unterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dieser Seite ebenfalls veröffentlicht.