Bürgerservice

Satzungen

Satzungen der Gemeinde Wildeck

Die Gemeinden können die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzungen regeln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die gemeindlichen Satzungen können während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck-Obersuhl in Zimmer 22 (Vorzimmer Bürgermeister) in Papierform eingesehen werden. Gegen eine Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke gefertigt werden.

Die hier zur Verfügung gestellten Satzungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.