Wohnen in Wildeck

Bauplätze Obersuhl

Neubaugebiet "Uhlandstraße / Feldstraße /Goethestraße" in Wildeck-Obersuhl

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 15.08.2019 die Änderung Nr. 1 und Erweiterung des Bebauungsplans der Gemeinde Wildeck Nr. I.14 „Uhlandstraße / Feldstraße“ als Satzung beschlossen. Hiermit wurde die Grundlage zur Erschließung eines neuen Wohngebietes in Wildeck-Obersuhl geschaffen.

Das Wohngebiet mit insgesamt 51 Bauplätzen wurde in zwei Bauabschnitten erschlossen.

Aktuell sind noch 10 Bauplätze verfügbar.

Die Lage und Größe der verfügbaren Bauplätze (rot markiert) können Sie dem nachfolgenden Lageplan entnehmen.
Acht weitere Bauplätze sind derzeit reserviert (gelb markiert).


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in Ihrer Sitzungen am 02.07.2020 und 07.04.2022 den Verkaufspreis für die Grundstücke festgelegt. Dieser beträgt 73,00 € / m².

In diesem Kaufpreis sind die Erschließungskosten für die Straße nach dem Baugesetzbuch sowie die Kanal- und Wasseranschlussbeiträge nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz bereits enthalten. Hinzu kommen die Kosten der Grundstücksanschlüsse für Wasser, Kanal, Strom und das Fernmeldenetz sowie die Erwerberkosten (Notar, Grunderwerbssteuer, Grundbuchumschreibung etc.).

Die Versorgungsleitungen für Wasser und Kanal werden ca. 1 Meter ins Grundstück verlegt. Die entstandenen Aufwendungen für die Hausanschlüsse werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Hausanschlusskosten richten sich für jeden Bauplatz nach den Kosten der tatsächlich ausgeführten Arbeiten.

Die Bebauung soll innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Zur Sicherheit wird eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan für dieses Gebiet steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in Ihrer Sitzung am 11.11.2021 eine neue Gestaltungssatzung zur Änderung Nr. 1 und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I.14 „Uhlandstraße / Feldstraße“ der Gemeinde Wildeck, Ortsteil Obersuhl beschlossen. Die Satzung ist bereits rechtskräftig veröffentlicht. Mit dieser Gestaltungssatzung soll den Bauinteressenten eine möglichst große Gestaltungsfreiheit bei der Planung ihrer Wohnhäuser eingeräumt werden. Neben Flach- und Satteldächern sind hierdurch zukünftig auch Pult-, Walm- und Zeltdächer im Baugebiet möglich.
Die genauen Festsetzungen entnehmen Sie bitte der Gestaltungssatzung. Diese können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen und herunterladen:

Für den Bereich "Kindergartenstraße" und "Feldstraße 32, 34 und 36" besteht ein separater Bebauungsplan. Dieser steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit: