Bauleitplanung

Bebauungsplan rechtskräftig

Rechtskräftige Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist das Hauptinstrument zur Gestaltung der gemeindlichen Planungshoheit. Er wird als Satzung erlassen (§ 10 BauGB) und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Im Bebauungsplan werden mögliche bauliche Nutzungen von allen Grundstücken, die in seinem Geltungsbereich liegen, bestimmt. Festgesetzt wird zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb (Art der baulichen Nutzung) gebaut werden darf. Außerdem trifft der Bebauungsplan Aussagen darüber, wie hoch neue Gebäude sein dürfen, welche Grundflächen sie haben dürfen und welchen Umfang Freiflächen auf Baugrundstücken haben (Maß der baulichen Nutzung).

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL); https://bauleitplanung.hessen.de/informationen/bebauungsplan , Datum des Abrufs: 07. September 2018, 12:09 UTC

3. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Wildeck, Ortsteil Obersuhl, Nr. I/4 „Obersuhl Nord“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 über die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/4 „Obersuhl Nord“ der Gemeinde Wildeck, Ortsteil Obersuhl gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Die Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/4 „Obersuhl Nord“ stehen Ihnen nachfolgend zum Download im PDF-Format zur Verfügung.

Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan der Gemeinde Wildeck, Nr. II/1 „Eisfeld“, Ortsteil Bosserode

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in Ihrer Sitzung am 07.04.2022 eine neue Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan der Gemeinde Wildeck, Nr. II/1 „Eisfeld“, Ortsteil Bosserode beschlossen. Die Satzung ist bereits rechtskräftig veröffentlicht. Mit dieser Gestaltungssatzung soll den Bauinteressenten eine größere Gestaltungsfreiheit bei der Planung ihrer Wohnhäuser eingeräumt werden.
Die genauen Festsetzungen entnehmen Sie bitte der Gestaltungssatzung. Diese können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen und herunterladen:

Bebauungsplan der Gemeinde Wildeck, Ortsteil Obersuhl Nr. I/17 „Kindergartenstraße“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 04.03.2021 über die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Bebauungsplanes Nr. I/17 „Kindergartenstraße“ der Gemeinde Wildeck, Ortsteil Obersuhl gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. I/17 „Kindergartenstraße“, Ortsteil Obersuhl stehen Ihnen nachfolgend zum Download im PDF-Format zur Verfügung.

Bebauungsplan Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“- 1. Änderung, Gemeinde Wildeck, Ortsteil Hönebach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 27.05.2021 den Feststellungsbeschluss der 18. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“- 1. Änderung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu gebilligt. Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“- 1. Änderung, Ortsteil Hönebach stehen Ihnen nachfolgend zum Download im PDF-Format zur Verfügung.

Bebauungsplans Nr. I/6 „Gewerbegebiet Obersuhl-Nord“, 3. Änderung, Gemeinde Wildeck, Ortsteil Obersuhl

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 04.03.2021 den Bebauungsplan Nr. I/6 „Gewerbegebiet Obersuhl-Nord“, 3. Änderung gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht, den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag hierzu gebilligt. Die Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/6 „Gewerbegebiet Obersuhl-Nord“ stehen Ihnen nachfolgend zum Download im PDF-Format zur Verfügung.

Änderung Nr. 1 und Erweiterung des Bebauungsplans der Gemeinde Wildeck Nr. I.14 „Uhlandstraße / Feldstraße“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 15.08.2019 über die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und die Änderung Nr. 1 und Erweiterung des Bebauungsplans der Gemeinde Wildeck Nr. I.14 „Uhlandstraße / Feldstraße“ als Satzung beschlossen. Der Beschluss wurde am 09.09.2019 ortsüblich bekannntgemacht. Die Planunterlagen zur Änderung Nr. 1 und Erweiterung des Bebauungsplans der Gemeinde Wildeck Nr. I.14 „Uhlandstraße / Feldstraße“ stehen Ihnen nachfolgend zum Download im PDF-Format zur Verfügung.

GESTALTUNGSSATZUNG zur Änderung Nr. 1 und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I.14 „Uhlandstraße / Feldstraße“ der Gemeinde Wildeck, Ortsteil Obersuhl

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in Ihrer Sitzung am 11.11.2021 eine neue Gestaltungssatzung zur Änderung Nr. 1 und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I.14 „Uhlandstraße / Feldstraße“ der Gemeinde Wildeck, Ortsteil Obersuhl beschlossen. Die Satzung ist bereits rechtskräftig veröffentlicht. Mit dieser Gestaltungssatzung soll den Bauinteressenten eine möglichst große Gestaltungsfreiheit bei der Planung ihrer Wohnhäuser eingeräumt werden. Neben Flach- und Satteldächern sind hierdurch zukünftig auch Pult-, Walm- und Zeltdächer im Baugebiet möglich.
Die genauen Festsetzungen entnehmen Sie bitte der Gestaltungssatzung. Diese können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen und herunterladen:


Die weiteren rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Wildeck können Sie dem unten aufgeführten Kartenviewer entnehmen. Die aufgeführten Pläne erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Sollten Sie eine rechtssichere Auskunft zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Wildeck benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Wildeck, Herrn Jasiulek (Tel. 06626/920030; E-Mail: daniel.jasiulek@wildeck.de) oder Herrn Kleinerüschkamp (Tel. 06626/920028; E-Mail: w.kleinerueschkamp@wildeck.de).