Kundencenter

Streitbeilegungsverfahren

Streitbeilegungsverfahren

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Gemeindewerke Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck, strom@wildeck.de.

 Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß §204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Ge­richte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: (0) 30 / 27 57 240 – 0, Telefax: (0) 30 / 27 57 240 – 69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: (0) 30 / 22 480 – 500 oder (0) 180 5 / 10 1000, Telefax: (0) 30 / 22 480 – 323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.“

 Informationspflichten bei Nichtabhilfe

Gegen diese Entscheidung können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG die Schlichtungsstelle anrufen. Die Gemeindewerke Wildeck sind verpflichtet, an Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teilzunehmen. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Die Schlichtungsstelle kann von den beteiligten Unternehmen ein Entgelt erheben. Bei offensichtlich missbräuchlichen Anträgen kann auch von dem Verbraucher ein Entgelt verlangt werden. Die Höhe des Entgelts muss im Verhältnis zum Aufwand der Schlichtungsstelle angemessen sein.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. (0) 30 / 27 57 240 – 0, Fax (0) 30 / 27 57 240 – 69, Mo. – Do. 10:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.