Geschichte der Gemeinde Wildeck

Geschichte der Gemeinde

Geschichte der Gemeinde Wildeck

Die Gemeinde ist am 31. Dezember 1971 aus den Gemeinden Obersuhl, Hönebach, Bosserode, Richelsdorf und Raßdorf anlässlich einer Gebietsreform, geschaffen worden.

Der Name Wildeck bezieht sich auf das mittelalterliche fuldische Amt Wildeck, dessen anfänglicher Amtssitz auf dem Schloßberg bei Raßdorf im dort gelegenen "Schloß und Burg Wildeck", war. Seit 1364 gehörten zum Verwaltungsbezirk dieser Burg die Dörfer Obersuhl, Hönebach, sowie die in der heutigen Gemarkung Obersuhl liegenden Weiler Almushof und Schildhof.

Da die alte Burg Wildeck fast im Mittelpunkt der heutigen Großgemeinden stand, lag es nahe, dieser den Namen des ehemaligen Amtes bzw. der Burg zu geben.

Die Gemeinde umfasst ein Gebiet von 39,86 Quadratkilometer und hatte zur Zeit des Zusammenschlusses ca. 6.314 Einwohner. 

Naturräumlich liegt die Gemeindegemarkung etwa zur Hälfte im Talgebiet der mittleren Werra, zur anderen Hälfte an den Südabhängen des Richelsdorfer Gebirges, einem Teilgebiet des südlichen Werraberglandes. Die Ortslagen von Obersuhl Bosserode, Raßdorf und Hönebach liegen im "Berka-Gerstunger-Becken", mit seinen kleinen Nebensenken, dem "Obersuhler Becken" und der "Kleinenseer Bucht". Dieses weite Becken ist rings von Höhenzügen umgeben: im Südwesten der Säulingswald, im Süden die Ausläufer der Voderröhn, im Osten die Ausläufer des Thüringer Waldes und im Norden das Richelsdorfer Gebirge.

Der Ortsteil Richelsdorf und die Richelsdofer Hütte (früher Bernsdorf), sowie Schildhof, Almushof, Libenz und der Wildecker Forst liegen in kleinen Tälern, die in das Richelsdorfer Gebirge hineinragen. Die zerklüftete Grenze im Süden und Osten ist das Ergebnis der über das ganze Mittelalter bis zur Neuzeit andauernden Auseinandersetzungen zwischen der Landgrafschaft Hessen, der Landgrafschaft Thüringen und der Abtei Fulda. Diese Grenze wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten beibehalten.

Geschichte des Gemeindewappens

Mit der Erlaubnis vom hessischen Minister des Innern vom 21.08.1968, ist die Gemeinde Obersuhl und vom 06.07.1977 die Gemeinde Wildeck, berechtigt das nachstehende Wappen zu führen.

Das Schild ist in Gold und Grün durch einen von unten-links nach oben-rechts , verlaufenden Balken geteilt. Im linken goldenen oberen Teil, befindet sich eine Krämerwaage. Im rechten grünen unteren Teil, sind drei senkrechte goldene Ähren. Den Schild umgibt ein rot-weiß gestückter U-förmiger Rahmen.

In seiner Sinngebung weist das Wappen auf wirtschaftliche und geografische Eigenheiten des Wappenführers hin. Die Krämerwaage und die Ähren charakterisieren die beiden bis in unser Jahrhundert hinein vorherrschenden regionalen Wirtschaftsformen.

Die Ähren symbolisieren dabei die Landwirtschaft und die Lage der Gemeinde im alten, sogenannten "Gerstengau", einem Untergau des thüringeschen "Westgaues", mit dem Mittelpunkt Gerstungen.

Mit der Farbe "Grün", beziehen sich die Tinkturen aus die Fruchtbarkeit der Landwirtschaft und "Gold" auf das Symbol des Handels. Der oben offene Schildrand ist in Beziehung zur Lage der Gemeinde an der Grenze zwischen den Ländern Hessen und Thüringen bzw. der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen "DDR"  zu sehen. 

Die Figur zeigt durch ihre Form an, daß die Wildecker, insbesondere aber die Obersuhler Gemarkung, wie ein Keil in thüringesches Gebiet hineinragt. Die rot/weiße Stückung des Schildrandes zeigt die hessischen und thüringeschen Landesfarben.