Stromversorgung

Messstellenbetrieb

Messstellenbetrieb

Die Gemeindewerke Wildeck sind seit dem 01.07.2017 grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 3 MsbG für das Netz der Gemeindewerke Wildeck, welches sich momentan auf den Ortsteil Obersuhl erstreckt. Durch das Messstellenbetriebsgesetz sind wir verpflichtet, alle konventionellen Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) zu tauschen. Dies passiert im Rahmen des jährlichen Zählerturnuswechsels, wir werden Sie vorab schriftlich über den geplanten Wechsel informieren.

Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber informieren wir nachfolgend über den Umfang unserer Rolloutverpflichtungen, unsere Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen. Das MsbG trifft umfangreiche Vorgaben zum Inhalt und Abschluss von Messstellenverträgen. Der Vertrag i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 MsbG umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Sofern die Abwicklung des Messstellenbetriebs nicht Vertragsbestandteil zwischen dem Anschlussnutzer und seinem Lieferanten ist, kommt der Vertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer zustande.

Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetrieb der Gemeindewerke Wildeck - Stand 01.02.2018

Sofern Sie einen PIN für die moderne Messeinrichtung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.