- Rathaus & Bürgerservice
- Bauen & Wohnen
- Tourismus & Freizeit
- Gemeindewerke
Förderverein WiTa
Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Blumenstein und des Historischen Wildecker Tals (WiTa)
Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalspflege sowie der Heimatkunde und der Heimatpflege durch die finanzielle und ideelle Unterstützung von Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der auf dem Wildecker Schlossberg befindlichen Burgruine Blumenstein sowie der Bau- und Kulturdenkmäler im Historischen Wildecker Tal.
Der Verein arbeitet überparteilich und möchte allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich vom Vereinszweck angesprochen fühlen und die sich uneigennützig und ehrenamtlich für die Pflege und Erhaltung der Ruine Blumenstein und der Bau- und Kulturdenkmäler im Historischen Wildecker Tal einsetzen möchten, ein geeignetes Betätigungsfeld bieten.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und auch des öffentlichen Rechts sowie jede sonst rechtsfähige Vereinigung werden, die bereit ist, die Ziele und Satzungszwecke des Vereins zu fördern. Der Förderverein WiTa e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bad Hersfeld unter der Vereinsnummer VR 1910 eingetragen.
Ziele des Förderverein WiTa e.V.
- Ünterstützung von HessenForst und Gemeinde Wildeck zur Erhaltung, Pflege und Restaurierung der vorhandenen Objekte, um diese dauerhaft dem Tourismus zugänglich zu machen
- Öffentlichkeitsarbeit um einen größeren Anteil der Bevölkerung das historische Wildecker Tal zu vermitteln
- Erhaltung und Gestaltung der Wanderwege
- Planen und Anlegen eines Premiumwanderweges
- Anbindung an überregionale Wanderwege
- Radwanderwege
- Naturlehrpfad
- Sammlung von historischen Unterlagen (einschl. Bilder)
- Gewinnung von Sponsoren
Hinweis der Denkmalschutzbehörde:
"Die vom Förderverein beabsichtigten Maßnahmen zur Erforschung, Erhaltung und Erschließung der Ruine Blumenstein und des Historischen Wildecker Tals werden seitens der Denkmalpflege befürwortet.
Da die Ruine Blumenstein und das Wildecker Tal mit seinen Kulturdenkmälern insgesamt gem. § 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes unter Denkmalschutz steht, sind die Denkmalbehörden stets einzubinden.
Bei konkreten Baumaßnahmen gem. § 2 (2) der Vereinssatzung ist eine fachliche Bau-/Anleitung vorauszusetzen."
Stand: 14.11.2017- Ünterstützung von HessenForst und Gemeinde Wildeck zur Erhaltung, Pflege und Restaurierung der vorhandenen Objekte, um diese dauerhaft dem Tourismus zugänglich zu machen
Vereinsvorstand
1. Vorsitzender: Alexander Wirth, Tel. 06626/9200-11, E-Mail: buergermeister@wildeck.de
2. Vorsitzender: Ronald Kirschke
Schriftführer: Harald Weber
Kassierer: Matthias Langlotz
Beisitzer: Gunther Koch
Beisitzer: Adam von Trott zu Solz
Beisitzer: Marco Focke
Beisitzer: Bernd Möller
Beisitzer: Volker Neumann