Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

03.03.2025 - Kommunalwahlen 2021 - Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck

Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck

Kommunalwahlen 2021
hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck

Vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands hat Herr Ewald Ellenberger, Thüringer Straße 16, 36208 Wildeck, Ortsteil Hönebach, unwiderruflich auf sein Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck verzichtet.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. I S. 871) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Februar 2024 (GVBl. I Nr. 8) wird festgestellt, dass an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands mit den meisten Stimmen

Herr Klaus Zilch,
Feldstraße 2,
36208 Wildeck, Ortsteil Obersuhl,

tritt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person nach Maßgabe der §§ 25 bis 28 des Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck einzureichen.

Wildeck, 28. Februar 2025

DER GEMEINDEWAHLLEITER
DER GEMEINDE WILDECK

Löffler
Gemeindewahlleiter