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28.03.2023 - Jagdgenossenschaft Wildeck-Hönebach - Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung aus dem Geschäftsjahr 2023
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Jagdgenossenschaft Wildeck-Hönebach
Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung aus dem Geschäftsjahr 2023
Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hönebach hat am 22.03.2024 beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung aus dem Geschäftsjahr 2023 nur zu einem geringen Teil an die Genossenschaftsmitglieder auszuzahlen und Ihn im Übrigen anderweitig zu verwenden.
Jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Auszahlungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.
Wildeck, 26.03.2024
Benjamin Schumann
Jagdvorstand
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DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK