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13.03.2024 - Kommunalwahlen 2021 hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Kommunalwahlen 2021
hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck
Vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft haben
- Herr Bernd Sauer, Eisenacher Straße 13, 36208 Wildeck, Ortsteil Obersuhl,
- Herr Siegfried Linß, Brentanostraße 12, 36208 Wildeck, Ortsteil Hönebach,
- Herr Rolf Hornickel, Am Weißberg 7, 36208 Wildeck, Ortsteil Richelsdorf,
- Herr Carsten Kühnel, Brentanostraße 13, 36208 Wildeck, Ortsteil Hönebach,
unwiderruflich auf ihre Mandate in der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. I S. 871) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. I S. 367) wird festgestellt, dass an ihre Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Freien Wählergemeinschaft mit den meisten Stimmen,
Frau Annalena Sauer,
Rotdornweg 22,
36208 Wildeck, Ortsteil Obersuhl,
tritt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person nach Maßgabe der §§ 25 bis 28 des Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck einzureichen.
Wildeck, 11. März 2024
DER GEMEINDEWAHLLEITER
DER GEMEINDE WILDECK
gez. Löffler
Gemeindewahlleiter