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09.01.2024 - Neuwahl Schiedsamtsbezirk Wildeck
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Neuwahl Schiedsamtsbezirk Wildeck
Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson des Schiedsamtsbezirk Wildeck endete zum 31. Dezember 2023. Aus diesem Grund ist gemäß Hessischen Schiedsamtsgesetz eine Neuwahl erforderlich.
Nach § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz wird bekannt gemacht, dass die Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wildeck mit einer Amtszeit von fünf Jahren voraussichtlich in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Januar 2024 vorgenommen werden soll.
Wir weisen darauf hin, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können und bitten bei Interesse um eine Bewerbung an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Wildeck,
Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck,
E-Mail: gemeinde@wildeck.de,
bis spätestens 21. Januar 2024.
Wildeck, 08.01.2024
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK
Wirth
- Bürgermeister -