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06.03.2024 - Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung in Wildeck- Hönebach
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung in Wildeck- Hönebach
alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Wildeck- Hönebach werden hiermit für Freitag, den 22. März 2024 um 19.00 Uhr zur diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung in die Mehrzweckhalle in Wildeck- Hönebach eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2023/2024
4. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Jagdvorstehers und des Genossenschaftsausschusses für das Geschäftsjahr 2023.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung im Geschäftsjahr 2023.
6. Rücklagenentnahme
7. Bericht des Jagdpächters
8. Verschiedenes
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens ein zehntel der stimmberechtigten Jagdgenossen anwesend sind und mindestens ein sechstel der bejagbaren Grundfläche durch die anwesenden Jagdgenossen vertreten wird.
Bei Beschlussunfähigkeit ist eine erneute Versammlung mit gleicher Tagesordnung und Ladungsfrist von zwei Wochen einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Genossen beschlussfähig ist.
Jeder Genosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Genossen oder seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Wildeck-Hönebach, den 01.03.2024
Benjamin Schumann
Jagdvorsteher
Veröffentlicht!
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK
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