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14.03.2023 - Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung in Wildeck-Hönebach
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
in Wildeck-Hönebach
alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Wildeck- Hönebach werden hiermit für Freitag, den 31.03.2023 um 19:00 Uhr zur diesjährigen Genossenschaftsversammlung in die Mehrzweckhalle in Wildeck- Hönebach eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher.
2. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung.
3. Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2022/2023
4. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Jagdvorstehers und des Genossenschaftsausschusses für das Geschäftsjahr 2022.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung im Geschäftsjahr 2022.
6. Rücklagenentnahme
7. Satzungsänderung der Satzung vom 26. April 1972 im §7 Abs. 2 Beschlussfähigkeit
8. Bericht des Jagdpächters
9. Verschiedenes
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versammlung nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Jagdgenossen anwesend sind und mindestens ein Sechstel der bejagbaren Grundfläche durch die anwesenden Jagdgenossen vertreten wird.
Jeder Jagdgenosse kann laut Satzung § 8 Abs. 3 sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades der sein 25. Lebensjahr vollendet hat, ausüben.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Wildeck-Hönebach, den 07.03.2023
Benjamin Schumann
Jagdvorsteher
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DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK