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08.04.2023 - Jagdgenossenschaft Wildeck-Hönebach - Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung aus dem Geschäftsjahr 2022
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Jagdgenossenschaft Wildeck-Hönebach
Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung aus dem Geschäftsjahr 2022
Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hönebach hat am 31.03.2023 beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung aus den Geschäftsjahr 2022 nur zu einem geringen Teil an die Genossenschaftsmitglieder auszuzahlen und ihn im Übrigen anderweitig zu verwenden.
Jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Auszahlungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.
Wildeck, 5. April 2023
Benjamin Schumann
- Jagdvorstand -
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DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK