- Rathaus & Bürgerservice
- Bauen & Wohnen
- Tourismus & Freizeit
- Gemeindewerke
03.06.2023 - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Wildeck - Hebesatzsatzung -
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Wildeck
- Hebesatzsatzung -
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) hat die Gemeindevertretung am 25. Mai 2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 725 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 725 v. H. - für die Gewerbesteuer 425 v. H.
§ 2
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2023 und sofern keine Änderungen vorgenommen werden auch über das Haushaltsjahr hinaus
§ 3
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Wildeck, 25.05.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wildeck
(Alexander Wirth)
- Bürgermeister -
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.