Amtliche Bekannt-  machungen der
Gemeinde Wildeck

03.06.2023 - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Wildeck - Hebesatzsatzung -

Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Wildeck
-  Hebesatzsatzung -

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) hat die Gemeindevertretung am 25. Mai 2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

    a)   für die land- und forstwirtschaftlichen
          Betriebe (Grundsteuer A)                                  725 v. H.

    b)   für die Grundstücke
          (Grundsteuer B)                                                  725 v. H.

  2. für die Gewerbesteuer                                              425 v. H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2023 und sofern keine Änderungen vorgenommen werden auch über das Haushaltsjahr hinaus

§ 3

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Wildeck, 25.05.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wildeck

 (Alexander Wirth)
- Bürgermeister -


Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.