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30.12.2022 - Steuerbescheide für das Jahr 2023
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Steuerbescheide für das Jahr 2023
Mit dieser Bekanntmachung werden die Steuern 2023 für die Steuerpflichtigen festgesetzt, bei denen es sich um Gewerbesteuer, Hundesteuer oder Grundsteuer A oder B handelt und die keinen neuen schriftlichen Steuerbescheid erhalten.
Am Tag nach der Bekanntmachung tritt für diese Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugestellt worden wäre.
Den Steuerpflichtigen wird hiermit nochmals bekannt gegeben, dass der zuletzt ergangene Bescheid auch für die Folgejahre gilt.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Steuer- und Hebesätze:
Grundsteuer A 600 %
Grundsteuer B 600 %
Gewerbesteuer 395 %
Hundesteuer a) für den ersten Hund 44,00 €
b) für den zweiten Hund 72,00 €
c) für jeden weiteren Hund 116,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 600,00 €
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkten Steuerfestsetzungen kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, Zimmer 5, in 36208 Wildeck Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit Ablauf des Tages nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern nicht aufgeschoben, es sei denn, dass die Vollziehung ausgesetzt oder Stundung gewährt ist.
Wildeck, den 30.12.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wildeck
(Alexander Wirth)
- Bürgermeister -