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16.12.2022 - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
3. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]
Aufgrund der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. I S. 247), der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck in der Sitzung am 08.12.2022 folgende
3. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]
beschlossen:
Artikel I
§ 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Bei der Ermittlung des Beitragssatzes des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags wird vom Durchschnitt der im Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen ausgegangen.
Artikel II
Diese 3. Änderungssatzung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.
Wildeck, den 08.12.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wildeck
(Alexander Wirth)
- Bürgermeister -