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11.10.2022 - Vereinfachte Umlegung Verfahrensgebiet „Vor der Gasse Richelsdorf - Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wildeck
Umlegungsstelle
Vereinfachte Umlegung
(gemäß §§ 80 – 84 Baugesetzbuch (BauBG) vom 03. November 2017 (BGBl. l S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
Verfahrensgebiet: „Vor der Gasse“
Gemeinde: Wildeck
Gemarkung: Richelsdorf (2385)
Flur: 2, 3, 5
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
(gemäß § 83 Abs. 1 BauGB)
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 09.05.2022 ist am 05.09.2022 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).
Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer orstüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Wildeck, Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Wildeck, 11.10.2022
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK
gez. Wirth
- Bürgermeister -