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Nivellementmessungen im Gemeindegebiet
Nach Bergrecht ist die K + S Minerals and Agriculture GmbH verpflichtet, alle 5 Jahre zu überprüfen, ob es durch den Abbau des Kali-Flözes zu Setzungen der Erdoberfläche kommt.
DIe K + S Minerals and Agriculture GmbH weist darauf hin, dass für die Messungen im Allgemeinen eine öffentlich-rechtliche Duldungspflicht, gemäß § 125 Abs 3 Bundesberggesetz besteht. Danach hat der Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, soweit dies zur Durchführung der Messung erforderlich ist, das Betreten ihrer Grundstücke und das Anbringen von Meßmarken zu dulden.
Das Betreten und Anbringen der Meßmarken sollte aber nach gewöhnlichen Ablauf keine Einschränkungen bedeuten und insgesamt zumutbar sein, da diese Arbeiten nur kurzzeitig auszuführen sind und keine dauerhafte Einschränkung der Nutzbarkeit der Grundstücke damit verbunden sind, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Arbeiten nur alle fünf Jahre zu erfolgen haben. Davon unberührt bleibt natürlich die Entschädigungspflicht für dabei entstehende Schäden. In der Regel werden für die Arbeiten offizielle Vermessungspunkte genutzt.
In diesem Jahr werden wir die Messungen wieder durchgeführt, was konkret bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der K+S Minerals and Agriculture GmbH noch voraussichtlich bis Ende Oktober dieses Jahres in Wildecker Gemeindegebiet unterwegs sind.