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Grundsteuerreform in Hessen - Erläuterungen zum neuen Grundsteuerbescheid

Foto: Muster des Grundsteuerbescheides, Gemeinde Wildeck

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Erhebung der Grundsteuer in ganz Deutschland hatte die Hessische Steuerverwaltung im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Bescheide für die neuen Grundsteuermessbeträge auf Grundlage des neuen Hessischen Grundsteuergesetzes erstellt und an die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen verschickt. Diese neuen Messbeträge ersetzen die bisherigen nach den Einheitswerten zum 01.01.1964 berechneten Messbeträge. Die neuen Grundsteuermessbeträge wurden den Kommunen elektronisch mitgeteilt.

Der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Wildeck multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer. Der Hebesatz in Wildeck wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck festgesetzt und im Zuge der Grundsteuerreform von 725% auf 425% Prozent bei der Grundsteuer B reduziert.

Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundvermögen), die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind - hierzu zählen auch Eigentumswohnungen - erhoben. Hessen wendet hierfür das Flächen-Faktor-Verfahren an.

Die meisten Anfragen zu den nun versendeten Grundsteuerbescheiden beziehen sich auf den vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag.

Wie der Messbetrag für Ihr Grundstück errechnet wurde und wie das Flächen-Faktor-Verfahren funktioniert, erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link des Hessisches Ministeriums der Finanzen:

Sollten sich noch Fragen ergeben, können Sie sich gerne an Frau Hennicke unter der Rufnummer 06626/9200-14 oder per Mail an annika.hennicke@wildeck.de wenden.  Bei Fragen zum Zahlungsverkehr wenden Sie sich bitte an Frau Rimbach unter der Rufnummer 06626/9200-16 oder per Mail an carina.rimbach@wildeck.de . Bitte halten Sie hierzu Ihren aktuell übersandten Grundsteuerbescheid sowie die Festsetzung des Messbetrages für 2025 durch das Finanzamt parat.

Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Messbetrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt.

Weitere Informationen zum Bescheid über den Grundsteuermessbetrag finden Sie unter dem nachfolgenden Link des Hessisches Ministeriums der Finanzen: