Wissenswertes

Wildecker Modell

Wildecker Modell

Jede Gemeinde, die für ihre Einwohner ein eigenes Wasser- und Abwassernetz betreibt, muss die Kosten dafür auf die Nutzer umlegen. Üblicherweise zahlen die Bürger mit dem Wassergeld und den Abwassergebühren die laufenden Kosten der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Stehen Baumaßnahmen an, so müssen diese zusätzlich über Anliegerbeiträge auf diejenigen Grundstückseigentümer umgelegt werden, die von dieser Baumaßnahme profitieren. Das Wildecker Modell vermeidet seit vielen Jahren diese Anliegerbeiträge, indem es auch die Investitionen in das Kanal- und Wassernetz auf die Wasser- und Abwassergebühren pro Kubikmeter umlegt. Daher ist der Wasserpreis in Wildeck höher als in anderen Orten. Dafür müssen die Grundstückeigentümer jedoch bei Baumaßnahmen, die das Kanal- und Wassernetz betreffen, nicht extra zur Kasse gebeten werden. Alle Verbraucher beteiligen sich an den Baukosten, nicht nur die Grundstückseigentümer.

In den Wasser- und Kanalgebühren enthalten sind auch die Kosten für die Wiederherstellung der Straße direkt über den Wasserleitungen und den Kanalrohren. Der Rest einer Straße sowie der Bürgersteige werden völlig unabhängig vom Wildecker Modell über den Gemeindehaushalt abgerechnet und teilweise im Rahmen der sogenannten „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“ auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Kosten für das Wasser- und Abwassernetz hingegen, aus denen sich die aktuellen Wasser- und Abwassergebühren ergeben, sind im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Wildeck zu finden.

Wasser- und Abwassergebühren
außerhalb Wildecks
Das Wildecker Modell
  • Das Wassergeld beinhaltet nur die laufenden Kosten für den Netzbetrieb
  • Investitionen in das Wasser- und Kanalnetz werden in Form von Einmalbeiträgen auf die Anlieger umgelegt
  • Das Wassergeld beinhaltet sowohl die laufenden
    Kosten als auch anteilig die Kosten für die Investitionen
  • Daraus resultiert zwar ein, im Vergleich zu anderen Gemeinden, höheres Wassergeld, dafür müssen die Bürger aber nie hohe einmalige Beiträge für Investitionen zahlen
  • Alle Verbraucher beteiligen sich an den Baukosten, nicht nur die Grundstückseigentümer