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Gefahrstoffe
Leistungsbeschreibung
In der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) sind die Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit gefährlichen Stoffen festgelegt (u. a. Ermittlungspflicht, Allgemeine Schutzpflicht, Überwachungspflicht, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen).
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu Gefahrstoffen finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Bemerkungen
Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.
Typisierung
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Hans-Joachim LöfflerLeiter Melde- und Ordnungsamt