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Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Leistungsbeschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wildeck
Für die Gemeinde Wildeck ist die Denkmalschutz-Behörde beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg zuständig.
Informationen zur zuständigen Denkmalschutz-Behörde finden Sie unter folgendem Link:
https://www.hef-rof.de/land-leute/bauen-denkmalschutz/denkmalschutz