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Zustimmung der Bauaufsicht einholen
Leistungsbeschreibung
Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung der Entwurfsarbeiten einer Baudienststelle des Bundes oder Landes übereignet ist und die Baudienststelle besetzt ist.
In bestimmten Konstellationen kann das Zustimmungserfordernis entfallen.
Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; eine Prüfung durch die obere Bauaufsicht erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wildeck
Für die Gemeinde Wildeck ist die Bauaufsicht beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg zuständig.
Informationen zur zuständigen Bauaufsicht finden Sie unter folgendem Link:
https://www.hef-rof.de/de/land-leute/bauen-denkmalschutz/bauaufsicht