Bildungsstätten

Kindertagespflege

Kindertagespflege im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Die Kindertagespflege ist eine anerkannte Betreuungsform im familiären Umfeld, mit dem Ziel, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Sie ist in §§ 22 - 24 Sozialgesetzbuch VIII geregelt.

Tagespflegepersonen betreuen individuell und zeitlich flexibel bis zu fünf Kinder in ihrer eigenen Familie, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen.

Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag sollen Kinder in der Tagesfamilie entsprechend ihres Entwicklungsstandes, ihrer Interessen und Bedürfnisse altersgerecht gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Flyer: