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Flächennutzungspläne rechtskräftig
Rechtskräftige Flächennutzungspläne
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. In ihm ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Jeder Fläche in einem Gemeindegebiet wird eine Nutzung zugewiesen, z.B. Wohnflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen oder eine andere Nutzung.
Der Flächennutzungsplan ist damit ein zentrales Instrument einer kommunalen Bodenvorratspolitik. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, klima- und umweltschonende und vor allem qualitätsvolle Entwicklung der Kommune zu erreichen. Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Bürgerinnen und Bürger keine unmittelbar rechtsverbindliche Wirkung, er ist keine Satzung, sondern eine hoheitliche Maßnahme eigener Art. Der Flächennutzungsplan ist vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu genehmigen.
Zu den Inhalten des Flächennutzungsplans gehören im Wesentlichen bestehende Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen, dazu Sondergebiete und Bereiche, die künftig bebaut oder umgenutzt werden können. Gebiete, die nicht bebaut werden sollen, wie zum Beispiel Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen, werden ebenso dargestellt wie die wichtigsten Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen.
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL); https://bauleitplanung.hessen.de/informationen/flächennutzungsplan , Datum des Abrufs: 07. September 2018, 12:15 UTC
18. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“-1. Änderung, Ortsteil Hönebach
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck hat in ihrer Sitzung am 27.05.2021 den Feststellungsbeschluss der 18. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“- 1. Änderung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu gebilligt. Die Planunterlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“-1. Änderung, Ortsteil Hönebach stehen Ihnen nachfolgend zum Download im PDF-Format zur Verfügung.
- 18. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. III/7 "Im Mackenrotschen Garten"- 1. Änderung, Gemeinde Wildeck, Ortsteil Hönebach
- Begründung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. III/7 "Im Mackenrotschen Garten"- 1. Änderung, Gemeinde Wildeck, Ortsteil Hönebach
- Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 a BauGB zur 18. Flächennutzungsplan-Änderung zum Bebauungsplan Nr. III/7 „Im Mackenrotschen Garten“ 1. Änderung, Gemeinde Wildeck, Ortsteil Hönebach
Die weiteren rechtskräftigen Flächennutzungspläne der Gemeinde Wildeck können Sie dem unten aufgeführten Kartenviewer entnehmen. Die aufgeführten Pläne erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Sollten Sie eine rechtssichere Auskunft zu den Flächennutzungsplänen der Gemeinde Wildeck benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Wildeck, Herrn Jasiulek (Tel. 06626/920030; E-Mail: daniel.jasiulek@wildeck.de).